TES berät bei Fragestellungen aus dem Maschinenbau, der Elektrotechnik und verwandten Bereichen. Die Maschinenrichtlinie sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind natürlich bestens bekannt.
Wir bewerten Sach- und Vermögenswerte, ermitteln Neu- und Zeitwerte, Ersatz- und Wiederbeschaffungswerte, Markt- und Verkehrswerte, Beleihungs- und Leasingwerte, Ertrags- und Unternehmenswerte, Planungsschäden und Entschädigungswerte, Substanzwerte und Versicherungssummen für Versicherungen, Banken, Gerichte, Leasinggesellschaften, Unternehmen, Privatpersonen, Behörden und Organisationen.
Jedes Gutachten außerhalb eines Gerichtsverfahrens ist ein Parteigutachten. Hauptsächlich werden diese von Unternehmen und Versicherungen, aber auch Verbänden, Behörden, Organisationen beauftragt.
Schiedsgutachten lösen (technische) Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteien rechtsverbindlich, außergerichtlich und zwar schnell sowie im Vergleich kostengünstig.
Wir führen technische Prüfungen– präventiv oder im Schadenfall – an Maschinen, Anlagen, Bauteilen durch. Dazu gehören auch Abnahmeprüfungen, Gefahrenabschätzungen für Überwachungspflichtanlagen sowie Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Wir setzen verschiedenste Messtechnik und Methoden für unsere Analysen ein und sichern somit für unterschiedlichste Phasen der Zusammenarbeit insgesamt beste Beratung zu.
Wir prüfen Schadenfälle und analysieren diese (Schadenanalyse), stellen die Ursache des Schadens fest und ermitteln in diesem Zusammenhang die Schadenhöhe inklusive möglicher Folgeschäden und deren Höhe. Dabei setzen wir notwendige Technik bedarfsgerecht ein.